Netzwerkteilnehmer können alle Fördereinrichtungen werden, die:
· Dienstleistungsangebote für die Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft in ihrem jeweiligen Wirkungsgebiet entwickeln und durchführen, mit dem Ziel die Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern
· teilmarktübergreifend agieren
· mehr als ein Förderangebot anbieten
· ihren Wirkungskreis in einem Bundesland, einer Region oder einer Stadt Deutschlands haben
· öffentliche Einrichtungen sind, bzw. im öffentlichen Auftrag handeln
· Interesse an der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen haben und Partikularinteressen partiell zurückstellen können
Gaststatus:
· Das Netzwerk kann an Einzelpersonen, Initiativen und Einrichtungen einen Gaststatus vergeben. Der Gaststatus erlaubt der Person oder dem/der Vertretenden an den Netzwerktreffen und/oder im digitalen Kommunikationssystem teilzunehmen.